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Beschleunigte Grundqualifikation nach §4 Abs. 2 BKrFQG
Die beschleunigte Grundqualifikation umfasst 140 Stunden á 60 min Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden á 60 min und unterliegt der gesetzlichen Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes. Am Ende steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Wir informieren Sie gerne vor Ort in unseren Fahrschulen in Nagold, Haiterbach und Ergenzingen und Mötzingen sowie telefonisch und per E-Mail oder Telefon zu diesem Thema.

C, CE, D, DE
> Für EU-Berufskraftfahrer bieten wir für die Klassen C, CE, D und DE Aus- und Weiterbildungen an.





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